Aktive oder zukünftige Betriebsleitungen von künstlichen Kletteranlagen:
Volljährigkeit, DAV-Mitgliedschaft, abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Qualifikation, bestehende/zukünftige Tätigkeit in einer Sektion wird bevorzugt, wünschenswert: Praxiserfahrung im Handlungsfeld