Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an DAV-Akademie-Seminaren im Deutschen Alpenverein.
Stand: 27.09.2024
Vertragspartner
Deutscher Alpenverein e. V., Anni-Albers-Str. 7, 80807 München
Präsidium (gesetzlicher Vertreter): Roland Stierle, Präsident; Burgi Beste, Jürgen Epple, Wolfgang Arnold, Melanie Grimm, Annika Quantz und Ernst Schick (Vizepräsi-dentinnen und Vizepräsidenten)
Vereinsregister
Amtsgericht München VR7751
Kontakt
Tel.: 089/140 03 - 0, E-Mail: akademie@alpenverein.de
1. Kursplatzreservierung, Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
DAV-Mitglieder können sich nur mit Zustimmung ihrer DAV-Sektion anmelden. An-meldungen von Privatpersonen sind nicht möglich. Eine Kursplatzreservierung kann über die Internetseiten des DAV (akademie.alpenverein.de), per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Nach Eingang einer Online-Reservierung erhält die reservierende Person eine Reser-vierungsbestätigung oder, wenn der Kurs ausgebucht ist, eine Information über einen Platz auf der Warteliste.
Nach einer Reservierung muss sich der/die Kursanmelder*in binnen vier Wochen mit dem aktuell gültigen Anmeldeformular verbindlich anmelden. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von der Sektion rechtsverbindlich unterschrieben ist und der/die Kursanmelder*in die Teilnahmevoraussetzungen zu dem betreffenden Kurs erfüllt. Sollte nach der Reservierung kein gültiges Anmeldeformular fristgerecht beim DAV eingehen, verfallen die Reservierung und damit der Anspruch auf einen Kursplatz ohne eine weitere Benachrichtigung.
2. Teilnahmevoraussetzungen für Kurse im (alpinen) Gelände
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der/die Teilnehmer*in verbindlich, dass er/sie die angegebenen Voraussetzungen erfüllt, sich des immanenten Risikos von Berg- und Klettersport bewusst ist und bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Er-scheinen bei einem Kurs bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er/sie physisch und psychisch den Kursanforderungen gewachsen ist. Erfüllt eine teilnehmende Person nicht die Teilnahmevoraussetzungen oder die Anforderungen, die zum Absolvieren des Kurses notwendig sind, kann die Kursleitung die betreffende Person vom Kurs ausschließen.
Das Mindestalter bei Kursbeginn beträgt 18 Jahre (außer Kinder bei Kursen für Er-wachsene mit Kindern).
2. Kursgebühren und Zahlungsfälligkeiten
Der Sektion wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt, außer der/die Teil-nehmer*in erklärt sich zur Übernahme der Kursgebühr bereit. Die Kursgebühr wird drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung von dem uns gemeldeten Konto abge-bucht. Liegt uns keine Abbuchungsermächtigung vor, ist die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Ist die Kursgebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht bezahlt oder bestehen sonstige Zahlungsausstände beim DAV, kann die Teilnahme verweigert werden.
3. Rücktritt und Stornogebühren
Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen.
Sind bei der Veranstaltung keine spezifischen Stornogebühren angegeben, gelten bei Kursrücktritt folgende Stornogebühren:
- Bei Webinaren und eintägigen Präsenzseminaren:
Bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei.
Ab 9 Tage bis 2 Tage vor Kursbeginn 25 €.
Ab 1 Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs volle Kursgebühr. - Bei mehrtägigen Präsenzveranstaltungen:
Bis 30 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € berech-net.
Ab 29 bis 2 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 60 € berechnet.
Ab 1 Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs wird die volle Kursgebühr berechnet.
4. Unfallversicherung
Teilnehmende, die bei einer Sektion des DAV angestellt oder ehrenamtlich tätig sind, sind über die Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert. Darüber hin-aus wird den Teilnehmenden empfohlen, eine private Unfallversicherung abzu-schließen.
5. Absage bzw. Verlegung durch den DAV
Der DAV behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Anzahl von Teilnehmer*innen, Kurs-leiter*in-Ausfall, Absage der Unterkunft bzw. bei höherer Gewalt kurzfristig abzusa-gen bzw. abzubrechen. Bereits in Rechnung gestellte Kursgebühren werden gegebe-nenfalls anteilig gutgeschrieben. Die Kosten für bereits gekaufte oder gebuchte Fahr-karten werden nicht erstattet.
6. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Ein-sicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Im Falle von höherer Gewalt können Schadens-ersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Deutschen Alpenverein e. V. nicht gel-tend gemacht werden.